Grundstück geerbt, was nun?

Unsere Gesellschaft hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten zu einer Erbengesellschaft entwickelt, das was unsere Großeltern und Eltern nach dem Krieg aufgebaut haben, geht nun mehr und mehr auf die Enkelkinder und Kinder über. Hierbei werden auch viele Grundstücke mit Immobilien vererbt, unversehrtes Immobilieneigentum!

Dabei haben viele Erben bereits selbst für sich Immobilieneigentum geschaffen und für die geerbten Immobilien keine Verwendung, es wird deshalb über einen Verkauf dieses Vermögens nachgedacht.

Gerade in Umlandgemeinden von Ballungsräumen handelt es sich dabei, für heutige Verhältnisse, um großzügige Grundstücke mit eher kleinen Wohngebäuden, welche für eine moderne und energetisch zeitgemäße Nutzung aufwendig renoviert werden müssen. Diesen Aufwand, sowohl zeitlich wie finanziell, möchten nicht alle Grundstückserben auf sich nehmen und planen daher den Verkauf dieser Immobilien.

Dabei stellt sich schnell die Frage, was ist die Immobilie wert, wo und wie bieten wir diese Immobilie an, ist das Grundstück eventuell für einen Bauträger interessant!

Nun, gerade in Umlandgemeinden sind solche Grundstücke aus städtebaulichen Gesichtspunkten im Fokus von Kommunen. Da in vielen Gemeinden dringend benötigte Grundstücke für die Schaffung von Wohnraum nicht zur Verfügung stehen, werden solche Grundstücke gerne mit nachverdichteter Bebauung im Rahmen von baurechtlichen Genehmigungen (§ 34c BauGB) ohne Bebauungsplan überplant, somit kann auf bereits bebauten Grundstücken zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, dies in vergleichsweise kürzerer Zeit, als im Rahmen eines aufwendigen Bebauungsplanverfahrens an den Gemarkungsgrenzen einer Gemeinde oder Stadt. Somit geraten diese Grundstücke auch verstärkt in den Blick von Investoren und Bauträgern, welche auf der Suche nach besagten Grundstücken sind.

Wie sollten Sie nun den Verkauf eines solchen Grundstücks angehen? Vertrauen auf die eigenen Kenntnisse oder vertrauen Sie diese Angelegenheit doch besser einem Fachmann an? Gerade beim Verkauf an einen Bauträger stecken viele Fallen, in die Sie beim Verkauf tappen können, und dabei eine Menge Geld verlieren können.

Warum dies so sein kann? Betrachten wir einmal wie ein Bauträger zur Kaufpreisfindung eines Grundstücks wie oben beschrieben kommt. Ausgehend von einem möglichen Verkaufspreis von Wohnungen in der Region Ihres Grundstücks werden alle möglichen Kosten, die ein solches Bauvorhaben belasten, abgezogen. Vertriebskosten, Finanzierungskosten, Planungskosten, evtl. anfallende Erschließungskosten etc. und nicht zuletzt die Baukosten, welche durch behördliche und gesetzliche Auflagen einen sehr hohen Kostenanteil am Verkaufspreis einnehmen. All diese Kosten sind aber für den Investor/Bauträger wenig bis gar nicht beeinflussbar, lediglich beim Grundstücksankauf liegt ein gewisser Verhandlungsspielraum. Somit liegt der Gewinn des Bauträgers für diese Projekte in aller Größtem Maße im Grundstückseinkauf und geht somit zu Lasten Ihres Vermögens!

Dies muss nicht sein, ein Fachmann berät Sie in dieser Angelegenheit richtig, bewertet Ihre Immobilie im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Dabei wird bereits im Vorfeld geprüft, ob eine nachträgliche Verdichtung des Grundstücks möglich ist, dies fliest anschließend natürlich in den Verkehrswert des Grundstücks ein. Es versteht sich von selbst, dass ein Grundstück mit einer höheren wohnwirtschaftlichen Ausnutzung als bisher, auch grundsätzlich einen höheren Wert aufweist. Mit dieser Vorgehensweise haben Sie Sicherheit, dass Sie Ihr Grundstück nicht zu günstig veräußern.

Wenn Sie nun über den Verkauf eines geerbten Grundstücks nachdenken, sprechen Sie mich gerne an, ich zeige Ihnen auf, welche Schritte Sie beachten müssen, wieviel Ihr Grundstück wert ist und biete es gerne für Sie bei Bauträgern an, die ich persönlich kenne. Somit wird Ihr Grundstück oftmals, ohne dass der Verkauf in der Öffentlichkeit bekannt wird, veräußert.

Selbstverständlich kostet meine Dienstleistung Geld, diese Kosten werden aber in den allermeisten Fällen durch den Mehrerlös aus dem Grundstücksverkauf mehr als amortisiert und unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch gar keine Kosten für Sie an.

Für eine kostenlose Erstberatung erreichen Sie mich unter:

08 202 / 72 818 47 oder per E-Mail: kontakt@gutachter-bentenrieder.de

Herzlichst Ihr

Jörg M. Bentenrieder

Sachverständiger/Gutachter für Immobilienbewertungen und Immobilienmakler