Bewerten und Begutachten
Ob Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, Erbschaft oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten, ob Bewertung von Immobilien im Anlagevermögen oder im Insolvenzfall und bei Zwangsversteigerungen: Die Erstellung von Verkehrswertgutachten ist vom Gesetzgeber detailliert vorgegeben. Nur so ist eine objektive, neutrale und belastbare Expertise möglich. Genau nach diesen Kriterien erstelle ich mein ausführliches Verkehrswertgutachten für Sie.
Die Grundlagen dafür sind:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Wertermittlungs-Richtlinien
Warum ist ein Verkehrswertgutachten so essentiell? Für Verkäufer und Käufer dient es dazu, einen verlässlichen Kaufpreis zu ermitteln. Eine kostenlose Immobilienbewertung wie sie beispielsweise von vielen Immobilienmaklern angeboten wird, ist mit einem Verkehrswertgutachten nicht zu vergleichen. Die kostenlose Bewertung gibt nur einen ungefähren Wert wieder, während das Verkehrswertgutachten einen exakten Wert ermittelt und eine belastbare Grundlage darstellt.
Die Vorteile eines Verkehrswertgutachtens:
- Kaufinteressenten finden keinen Grund über den Preis der Immobilie zu diskutieren.
- Kaufinteressenten haben einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie, Einwände zu vermeintlich vorhandenen Mängeln treten erst gar nicht auf.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich in der Regel nach dem zu erwartenden Verkehrswert der Immobilie. Es spielen also auch Art der Immobilie, deren Lage und Zustand eine Rolle. Stellt sich die Bewertung der Immobilie als besonders komplex und aufwändig heraus, können Aufschläge anfallen. Natürlich gebe ich Ihnen im Vorfeld eine Schätzung der zu erwartenden Kosten und Auslagen ab, damit Sie entsprechend kalkulieren können.
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