Verkehrswertgutachten bei Trennung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

an dieser Stelle informiere ich Sie immer wieder über aktuelle Anlässe, Neuerung und persönliche Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger/Gutachter für die Bewertung (=Verkehrswert) von Immobilien.

Leider treten im Leben manchmal unvorhergesehen Umstände ein, die es notwendig machen, die gemeinsam oder einzeln erwirtschafteten Vermögenswerte, auf zu teilen. Dies ist oft bei Trennungen der Fall. Hier sind die vorhandenen Vermögenswerte (z. B. Immobilen) zwischen den ehemaligen Partner auf zu teilen oder ggf. aus zu gleichen.

Oftmals herrscht dabei Uneinigkeit über den Wert der Immobilie(n) und es liegt in der Natur der Sache, dass die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen über den Wert der Vermögenswerte vertreten.

Im ersten Schritt werden dann von einer Seite Nachweise über den Wert erbracht, dieser aber von der anderen Seite angezweifelt und mittels anderer Nachweise versucht, einen anderen Wert dar zu legen. Die Folge daraus sind oft monatelange Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten, welche die Parteien bis dahin schon ausgegeben haben.

Im Nachgang wird dann oftmals in einem aufwendigen Rechtsstreit noch ein weiteres Gutachten seitens des Gerichts in Auftrag gegeben, was weitere Kosten für die Beteiligten hervorruft.

Dies muss aber nicht sein, gerne kann ich Ihnen hierzu eine kostengünstige Alternative anbieten, welche Ihnen zumindest für diesen Fall der Vermögensauseinandersetzung zudem eine sehr deutliche Zeitersparnis bietet.

Als Sachverständiger/Gutachter für Immobilienbewertungen bin ich in meiner Ausarbeitung des Gutachtens zur absoluten Neutralität und Objektivität verpflichtet, im Rahmen eines Schiedsgutachtens somit allen Auftraggebern. Eine Übervorteilung/Benachteiligung eines der Beteiligten ist somit ausgeschlossen. Dies beinhaltet, dass ich am ermittelten Wert der Immobilie keinerlei persönliches Interesse habe. Zudem ist es für die Beteiligten von großem Vorteil, wenn die Angelegenheit schnell bearbeitet und ausgearbeitet wird und das Gutachten für die Vermögensteilung schnell zur Verfügung steht. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen ist es mein Anliegen, Ihnen die fertige Expertise innerhalb von ca. 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Dies bietet Ihnen eine immensen Zeitvorteil wenn man bedenkt, dass sich eine gerichtliche Auseinandersetzung in vorliegendem Fall oft über lange Monate hinziehen kann.

Um nun einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand zu verhindern, können sich beide Parteien an ein von mir erstelltes Schiedsgutachten binden. Dies bedeutet, beide Parteien sind meine Auftraggeber und unterwerfen sich meinem fachlichen und qualifiziertem Urteil über den Wert der Immobilie(n). Dabei wird nicht nur der Verkehrswert zu einem bestimmten Stichtag ermittelt, es werden zudem auch evtl. vorhandene Baumängel und Bauschäden dokumentiert und ggf. wertmäßig erfasst. Im Anschluss erhalten alle Beteiligten eine schriftlich ausgearbeitete Expertise und können auf der Basis dieser objektiven und neutralen Wertermittlung nun die Aufteilung der Vermögenswerte vornehmen.

Über meine sehr guten Kontakte zu ortsansässigen und sehr guten Handwerksbetrieben können im Nachgang auch die beim Besichtigungstermin evtl. vorgefundenen Baumängel und -schäden schnell in die weitere Bearbeitung gegeben werden und zudem ein seriöser Makler aus meinen beruflichen Kontakten mit der Veräußerung der Immobilie beauftragt werden, sofern dies gewünscht ist. Diese Kontakte sind für meine Auftraggeber sehr hilfreich, da die evtl. notwendige Veräußerung der Immobilie(n) sowie die Behebung der festgestellten Baumängel/Bauschäden damit sehr zeitnah zu realisieren ist und sind und den Eigentümern dabei eine Vielzahl von Aufgaben, wie die Suche und Anfrage bei verschiedenen Handwerksfirmen und Maklern, erspart bleibt.

Diese zusätzlichen Dienstleistungen erledige ich auch gerne für Sie, und zwar ohne weitere Berechnung!

Und welchen Nutzen haben nun die Immobilieneigentümer von meiner Dienstleistung:

  • Einen realistischen, objektiv und neutral ermittelten Wert Ihrer Immobilie.
  • Eine belastbare Expertise welche zur Beweisführung vor Gericht zugelassen ist.
  • Geringe Kosten, da nur ein Gutachten benötigt wird.
  • Eine schnelle Beauftragung von sehr guten Handwerksfirmen für die Behebung der vorgefundenen Mängel/Schäden.
  • Eine schnelle Verwertbarkeit der Immobilie
  • Und dadurch eine Menge ersparter Zeit in einem Rechtsstreit.

Wie haben meine bisherigen Auftraggeber meine Dienstleistung bewertet? Gerne können Sie sich darüber auf meiner Webseite (www.gutachter-bentenrieder.de) informieren.

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, aber auch bei allen anderen notwendigen Wertermittlungsanlässen, sprechen Sie mich gerne an und nehmen Kontakt mit mir auf, ich bin Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Problemstellung behilflich,

und dies objektiv, schnell und kompetent!

Herzlichst Ihr

Jörg M. Bentenrieder

Sachverständiger/Gutachter für Immobilienbewertungen