Verkehrswertgutachten im Betreuungsfall
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
an dieser Stelle informiere ich Sie immer wieder über aktuelle Anlässe, Neuerung und persönliche Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger/Gutachter für die Bewertung (=Verkehrswert) von Immobilien.
In einem aktuellen Fall waren 2 Personen Eigentümer einer Immobilie. Eine dieser Eigentümer war vom Betreuungsgericht als amtlich bestellter Betreuer für den weiteren Eigentümer bestellt.
Nach dem für diese Immobilie keine Verwendung mehr gegeben war, war es der Wunsch diese Immobilie zu veräußern.
Seitens des Betreuungsgerichts wurde darauf bestanden (ein in diesen Fällen üblicher Vorgang), dass vor der Veräußerung ein Verkehrswertgutachten über den Wert der Immobilie zu erstellen ist. Im Nachgang konnte dann ein Makler mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt werden. Mit der Vorlage meines Gutachtens erhielt die Auftraggeberin sehr schnell die Zustimmung seitens des Betreuungsgerichtes zum Verkauf.
In meiner ausgearbeiteten Expertise wurde sowohl der Verkehrswert wie auch vorgefundene Baumängel und Bauschäden dokumentiert und finanziell ermittelt. Es war dabei das Anliegen der Eigentümer diese Expertise schnellstmöglich in Händen zu halten. Im vorliegenden Fall waren alle notwendigen Unterlagen für die Erstellung dieses Gutachtens schnell vorhanden, sodass die Objektaufnahme sowie die Ausarbeitung des Gutachtens innerhalb weniger Wochen erledigt werden konnte.
Über meine sehr guten Kontakte zu ortsansässigen und sehr guten Handwerksbetrieben konnten auch die beim Besichtigungstermin vorgefundenen Baumängel und -schäden schnell in die weitere Bearbeitung gegeben werden und im Nachgang ein seriöser Makler aus meinen beruflichen Kontakten mit der Veräußerung der Immobilie beauftragt werden. Diese Kontakte waren für meine Auftraggeber sehr hilfreich, da die Umsetzung des ursprünglichen Wunsches, nämlich die Immobilie zeitnah zu veräußern, sehr schnell realisiert werden konnte und den Eigentümern eine Vielzahl von Aufgaben, wie die Suche und Anfrage bei verschiedenen Handwerksfirmen und Maklern, erspart geblieben ist.
Diese zusätzlichen Dienstleistungen erledige ich auch gerne für Sie, und zwar ohne weitere Berechnung!
Und welchen Nutzen hatten nun die beiden Immobilieneigentümer von meiner Dienstleistung:
- Einen realistischen, belastbaren und objektiv ermittelten Wert Ihrer Immobilie
- Eine schnelle Beauftragung von sehr guten Handwerksfirmen für die Behebung der vorgefundenen Mängel/Schäden
- Eine schnelle Verwertbarkeit der Immobilie
- Und dadurch eine Menge ersparter Zeit welche gerne für die weitere Betreuung der zu betreuende Person verwendet wird.
Wie haben nun meine Auftraggeber in diesem Fall meine Dienstleistung bewertet? Gerne können Sie sich darüber auf meiner Webseite (www.gutachter-bentenrieder.de) informieren.
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, aber auch bei allen anderen notwendigen Wertermittlungsanlässen sprechen Sie mich gerne an und nehmen Kontakt mit mir auf, ich bin Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Problemstellung behilflich,
und dies objektiv, schnell und kompetent!
Herzlichst Ihr
Jörg M. Bentenrieder
Sachverständiger/Gutachter für Immobilienbewertungen